Organe des Komitees
Die Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern, oder ihren Stellvertretern und Bevollmächtigten aller Mitgliedskörperschaften und Mitgliedsvereinigungen.
Die Vollversammlung tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen
(Art. 9 der Satzung)
Der Koordinierungsausschuss
Der Koordinierungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Koordinator, seinem Stellvertreter, der auch Kassier ist, drei weiteren von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern, wobei auf eine geografische Herkunftsverteilung derselben zu achten ist. Der Sekretär ist Rechtsmitglied.
(Art. 10 der Satzung)